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Aktionen und Links - Zum Schutz des Deutschen und der traditionellen Rechtschreibung

Diese (nicht unbedingt neutrale) Seite [Stand im wesentlichen von 2014] befaßt sich hauptsächlich mit der Frage, wie Sie sich für die traditionelle Rechtschreibung einsetzen können und sie vor dem in Zusammenarbeit mit insbesondere Schul- und Kinderbuch sowie Lexikon-, aber auch anderen Verlagen sowie der Presse erfolgenden Versuch der Regierung, ihre Zwangsreform, die, soweit ich weiß, von der Mehrzahl der Deutschen abgelehnt wurde, mithin die aus der Sicht sowohl der Mehrheit als auch von Experten und Dichtern logische, korrekte Rechtschreibung der gebildeten Welt schützen können.

Sie zeigt ferner, wie Sie die traditionelle Rechtschreibung, trotz des Versuches der Indoktrination vermittels Anweisungen an beamtete Schullehrer und zahlreicher Lehrwerke für Deutsch und Deutsch als als Fremdsprache,  auch in Zukunft anwenden könnten.

Für alle Links beachten Sie bitte zuvor aus rechtlichen Gründen den  Disclaimer.


I. Einige grundlegende Hinweise

Als Mensch sind Sie frei. In bestimmten Dienstverhältnissen allerdings werden dieser Freiheit rechtliche Grenzen gesetzt, vgl. z. B. diesen Wikipedia-Artikel. Aber in vielen Fällen werden Sie nicht zu dieser Gruppe gehören. Selbst aber wenn Sie in solchen Dienstverhältnissen stehen (dazu siehe weiter unten etwa für beamtete Lehrer), herrscht nach wie vor Meinungsfreiheit und die Möglichkeit, seine Perspektive durch Wahl anständiger Politiker durchzusetzen.

Die Politiker haben sich als Hüter der Sprache (spätestens) mit der sogenannten "Rechtschreib"reform  disqualifiziert. Daß einer von Ihnen gelogen hat und die Aussage, man werde die Reform stoppen, nach der Wahl nicht eingehalten hat, daß man sich in Schleswig-Holstein sogar über einen Volksentscheid hinwegsetzte zeigt, auf welch widerwärtiger Basis man diese Reform entgegen dem Willen der Mehrheit und entgegen allem Anstand durchgesetzt hat. Es weist die Reform als essenziell undemokratisch und aufoktruyiert aus. Es ist also an uns, die Dinge in die Hände zu nehmen und uns für Kunst und Kultur einzusetzen. Dies ist unser gutes Recht. In einer Gruppe las ich die folgende Diskussion:

A: "Immerhin sind die neuen Rechtschreibregeln ab jetzt verbindlich."

B: "Nur für Knechte."

Lassen wir uns unsere Freiheit nicht nehmen. Niemandem, der kein Beamter ist (und ob jenen, bliebe zu schauen, denn es sind ja auch Menschen, und der Mensch ist - immer - frei, wenn er sich dazu entscheidet), kann man dies verbieten.

Die Bewahrung der traditionellen Schreibung sollte im Interesse jedwedes Literaten und sprachinteressierten Deutschen und deutschsprachigen Angehörigen anderer Staaten sowie aller Wesen mit Sprachgefühl sein.

Den Weg bahnen kann die Liebe zur Sprache, und so der grundlegende Vorschlag:

Liebt sie. Achtet sie (ihr Wesen). Schützt sie. Laßt die Menschen bewußt werden.
Dann wird auch Sprache bewußt verwandt.


II. Einzelaspekte dargestellt vermittels Links

Ausführlich mit dem Thema beschäftigt haben sich schon andere Seiten. Auf die folgenden sei hier exemplarisch verwiesen (wer sich über die zwangsreformierte Schreibweise informieren möchte oder "muß", wird hier fündig (und hier), für weitere Vergleichs-Links siehe a. hier):

  • Eine gute Stellungnahme mit Aufzählung von Negativpunkten der Reform von Juristen mit Rang und Namen hier.
  • Jetzt habe ich noch diese Seite entdeckt.
"Die Welt" berichtete unlängst, daß sich auf Grund (!) der Rechtschreibreform die Anzahl an Fehlern verdoppelt habe.



III. Weitere konkrete Handlungsmöglichkeiten


1. Wörterbücher

Der Duden und andere Wörterbücher sind in der neuen Auflage für sprachbewußte Menschen nicht mehr sonderlich gut zu gebrauchen. Am besten, Sie schauen zu, daß Sie sich in Antiquariaten oder vielleicht auch noch in modernen Antiquariaten mit geeigneten Auflagen eindecken, solange diese noch gut erhältlich sind und keine anderen Werke aufgelegt werden.

Ansonsten könnten Prof. Icklers Wörterbuch und der Mackensen interessant sein (Links hier).

Das DWDS bietet anscheinend, wenn man ein Wort nachschlägt, allerdings leider unter der Bezeichnung "ungültige Schreibung", die traditionelle Schreibung, was natürlich, von der Bezeichnung abgesehen, hilfreich ist. Freilich sind darunter auch Eindeutschungen subsumiert, bei denen das ursprüngliche Fremdwort auch vor der Reform als solches kenntlich geschrieben werden konnte, vgl. z. B. im Falle von "Charme" hier.


2. Software und Rechtschreibkorrekturen

Dieser Abschnitt ist nicht umfassend, er erfaßt lediglich einige der Programme, mit denen ich gearbeitet habe. Er ist auch nicht vollständig aktuell.

a. Für Macintosh

Als dieser Absatz geschrieben wurde, bot OS X 5 (Leopard) bedauerlicherweise keine Rechtschreibprüfung in traditioneller Schreibung an (vielleicht würde sich das ändern, wenn jeder Vertreter der traditionellen Rechtschreibung Apple nachdrücklich anschriebe ?). Abhilfe ist dennoch möglich:
  • Wer noch ein älteres Wörterbuch aus AppleWorks besitzt, kann das möglicherweise verwenden ?
  • Für Pages bieten sich z. B. CocoAspell (dazu ausführlicher hier) oder ObjectFarmSpell an. Auch  (kostet etwas) Spell Catcher X könnte anzuschauen interessant sein.
  • Für LaTex gibt es (vgl. hierExcalibur".
  • InDesign von Adobe bietet anscheinend ebenfalls die Möglichkeit, nach traditioneller Rechtschreibung korrigieren zu lassen. 
  • Hier vielleicht auch noch nachlesen.
Generell könnte es sicherlich hilfreich sein, wenn jeder, der nach traditioneller Schreibung schreiben möchte, dies den Softwareherstellern deutlich machte.

b. Für einzelne Programme
  • Um die hier erhältliche traditionelle Rechtschreibugsoption in Libre Office integrieren zu können, habe ich sie zunächst abgespeichert und angeklickt. Dann öffnete sich der Extension-Manager, es gab aber eine Fehlermeldung. Eine genauere Betrachtung der Meldung ergab, daß ein erforderlicher Ordner nicht installiert wurde. Es empfiehlt sich also, die Fehllermeldung genau anzuschauen und dann den fehlenden Ordner an der betreffenden Stelle zu erstellen. Anschließend kann man dann die abgespeicherte Erweiterung in den Ordner kopieren. Eventuell kann man schauen, ob die Endung der hineinkopierten stimmt und gegebenenfalls noch ergänzen. Nachdem ich all das getan hatte, lief es bei mir : )
  • Falls man vor der Installation von Wörterbüchern in traditioneller Rechtschreibung Methoden verwendet hat wie z. B. einfach bei einzelnen Wörtern mit "ß" die jeweiligen Schreibungen in ein "custom dictionary" aufzunehmen (oder sich mit noch anderen Tricks geholfen hat, insbesondere Autokorrektur / Autokorrektur-Optionen), ist vielleicht sinnvoll, zu bedenken, daß, wenn man das auch mit "daß" so gemacht hat, ein "daß" das anstelle eines richtigen "das" steht (z. B. wo eigentlich ein Relativpronomen stehen müßte), nicht mehr als Fehler erkannt wird. Entsprechend sollte man dann schauen, ob man das rückgängig machen kann.

b. Praktischer Hinweis

Wer Pages benutzt, kann die zur Korrektur gewünschte Sprache im Inspektor einstellen (dort unter "T" und dann auf "Mehr"). Anscheinend merkt sich Pages jeweils, an welcher Stelle im Text man welche Sprache dort eingestellt hatte, deshalb empfiehlt es sich, möchte man den ganzen Text in traditioneller Rechtschreibung korrigiert haben, zuerst den ganzen Text zu markieren und dann auf z. B. "German [alt] (Aspell)" umzuschalten (und für die Fußnoten und andere Bereiche dann gegebenenfalls das gleiche eventuell noch einmal).


3. Lesen

Beziehen Sie vorzugsweise (die folgenden Links bedeuten nicht, daß unsere Seite zwangsläufig auch inhaltlich diese Publikationen in allen Fällen oder überhaupt unterstützt, obwohl natürlich in manchen Fällen die Anwendung der richtigen Rechtschreibung schon als ein Zeichen für eine gewisse Geisteshöhe oder -stufe gesehen werden mag...) Zeitungen und Zeitschriften, die die traditionelle Schreibweise verwenden. Hierzu gehören u. a. Zeitungen wie die Preußische Allgemeine Zeitung und verschiedene Magazine. Eine Liste solcher Medien findet sich z. B. auf http://www.gutes-deutsch.de/. Oder lesen Sie meine Werke : ).


4. In Unterrichtssituationen (Schüler und Lehrer)

a. Als Beamter an öffentlichen Schulen

Machen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit zunächst mit der Rechtslage vertraut, die kurz hier von Wikipedia umrissen wird.

aa) Was Sie auf jeden Fall tun können, und was Ihnen auch (meines Wissens) keine Richtlinie verbietet

Machen Sie als Lehrkraft konsequent auf die richtige, traditionelle Schreibweise aufmerksam - wenn Sie in die Regeln schauen, werden Sie vielleicht finden, daß Sie die Alternativen zumindest zusätzlich darstellen dürfen! Also: neben der falschen bzw. der Zangsreform (falls Sie aus praktischen Umständen die sogenannte "neue 'Recht'schreibung" wählen als Grundlage für den Unterricht wählen oder es Schülern anheimstellen) explizit die richtige Schreibweise darstellen.

Kleiner Hinweis: Wenn Sie "Ärger" etwa mit der Schulleitung erst einmal vermeiden wollen, achten Sie zusätzlich zur Einhaltung allen Rechtes darauf, die Tafel nach dem Unterricht zu wischen, bevor Sie den Raum verlassen. Mir ist es einmal passiert, daß ich das (meinen Schülern hatte ich die Problematik erläutert und dann lediglich traditionell geschrieben – die Sachlage adäquat und verständlich zu klären erfordern natürlich Redlichkeit und Fairnis – , ich war aber auch kein Beamter und es handelte sich um eine Schule im Ausland) nicht getan hatte, und dann später auf einer Konferenz die für Deutsch zuständige Fachleiterin erklärte, sie habe ein "daß" gesehen, so etwas dürfe nicht passieren. Nun wußte sie nicht, daß das von mir stammte, und ich sah auch keinen Anlaß, das zur Diskussion zu stellen, das wäre vielleicht eher kontraproduktiv gewesen. Aber danach habe ich dann sichergestellt, die Tafel zu wischen, wenn da entsprechende Inhalte anstanden.

Sollten Unterrichtsbesuche stattfinden und möchten Sie Ihre Prinzipien nicht kompromittieren, könnten Sie einfach in diesem Zeitraum entsprechende Wörter vermeiden oder aber mit einer natürlich ausschauenden Begründung Schüler an die Tafel holen und sie schreiben lassen. Wichtig ist natürlich, daß sich das dann harmonisch in den Unterricht einfügt und Ihnen nicht anderweitig Probleme bereitet.

Weiterer Hinweis: Sollte ich wieder einmal an einer deutsche Schule arbeiten, könnte es sein, daß der vorige Hinweis verschwände, um mich keinem Riskio auszusetzen. Inhaltlich gölte er dennoch. Aber ein Schutz mag sein, daß Schuldirektoren oft keine Zeit haben dürften, die Websites aller Lehrer komplett (falls denn überhaupt) durchzuschauen, zumal sie diese vielleicht gar nicht kennen. Google ist da natürlich immer ein Risiko, wenn man nicht anderweitig die Verbindung mit dem eigenen Namen etwas kaschiert bzw. durch geeignete Mittel beeinflußt. Und sollte es dennoch offenbar werden, kann man immer noch schauen, wie eigentlich die Rechtslage ist. Die Gefahr mag allerdings mit wachsender Dauer seit Einführung der Rechtschreibung potentiell größer werden. Andererseits verdient es die Sprache, beschützt zu werden. Wenn die Lehrer ihr nicht mehr dienten, wer täte es dann in der Zukunft?

bb) Traditionell geschriebene Wörter sind keine Fehler - eine Richtlinie, die das bestreitet, ist in der Tat, wie ein Leserbreif, den ich gerade in dem Kontext las, in etwas anderem Zusammenhang meinte, "Newspeak" (Orwell...)

Mir ist nicht verständlich, wie ein Lehrer Richtlinien, die ihn anweisen, die richtige traditionelle Rechtschreibung als falsch zu werten, folgen kann. Haben Sie Selbstachtung ! Wer traditionell richtig schreibt, begeht keinen Fehler, sondern zeigt Charakterstärke und Bewußtsein für die Problematik und das Thema der Rechtschreibung. Ihn zu entmutigen durch Anwendung von Richtlinien, die vielleicht gar sture Beamtenseelen und um ihren Posten Besorgte geschaffen haben, kann nicht ihre Aufgabe sein. Haben Sie Mut, dem wirklichen Recht die Bahn zu schaffen. Keine Richtlinie kann das Naturrecht der Menschen vernichten. Richtlinien können Angst machen. Setzen wir unseren Mut dagegen !


b. Als auch formell freier Mensch

Kein Wesen hat das Recht, Ihnen vorzuschreiben, wie Sie schreiben. Wenn Sie unterrichten, erläutern Sie den Schülern die Sachlage. Ihre Schüler haben ein Recht auf Information, Freiheit und eine adäquate, logische Rechtschreibung. Klären Sie mit Ihnen aber auf jeden Fall, wie Sie sich in Testsituationen verhalten müssen oder können und welche Rechte sie haben.


c. Als Schüler

Auch Schüler müssen nicht untätig hinnehmen.

Sie können sich eine Lobby schaffen. Sie können Einfluß auf zuständige Landespolitiker nehmen. Sie können sich an Ihren Landtagsabgeordneten wenden. Dies könnte besonders insofern empfehlenswert, als dieser Abgeordnete Ihre Stimme möchte. Politiker mit höheren Ämtern, die nicht direkt von Ihrer Stimme abhängen, neigen mitunter dazu, auf Schreiben nicht oder allenfalls mit Standardantworten zu reagieren.


5. Schreiben und Veröffentlichen

Lassen Sie Ihre Schriften konsequent in der traditionellen Schreibweise drucken. Viele Dichter tun das ohnehin.

Schreiben Sie traditionell. (Und nutzen Sie bei Bedarf unseren Korrekturservice...).